Betriebsfähigkeit
Wertauftrag und erforderliche Funktionen verbindlich bestimmen
Betriebsfähigkeit der Wertsteuerung bedeutet, dass eine Organisation den Beitrag ihrer Facility-Management-Leistungen zu bestätigten Zielen bestimmen, begründet gestalten und im laufenden Betrieb überprüfen kann. Wert entsteht dabei aus erfüllten Bedürfnissen im Verhältnis zum erforderlichen Ressourceneinsatz, nicht allein aus niedrigen Ausgaben. Menschen sollen zuverlässig arbeiten und Angebote nutzen können, ohne dass vermeintliche Verbesserungen durch verdeckte Mehrarbeit oder neue Hindernisse erkauft werden. Bewertet werden benannte Leistungen, Nutzergruppen, Standorte und Zeiträume. Eingangsvoraussetzungen sind bestätigte Unternehmensanforderungen, bekannte Leistungszustände, verfügbare Kostendaten, Nutzerbedürfnisse und verbindliche Schutzanforderungen. Der Auftrag bestimmt, welche Funktionen erhalten oder verbessert werden sollen und wer den daraus erwarteten Nutzen benötigt. Notwendige Funktionen werden von bisher gewählten Lösungen unterschieden. Auch die Erhaltung eines erforderlichen Leistungsniveaus kann einen Wertbeitrag darstellen; eine jährliche Kostensenkung ist dafür keine allgemeine Voraussetzung. Wertsteuerung führt fachliche und wirtschaftliche Bewertungen zusammen, ersetzt aber weder Unternehmensstrategie noch Anlagenprüfung, Rechnungswesen oder betriebliche Freigabe. Der Verkehrswert einer Immobilie ist ein anderer Bewertungsgegenstand. Festgelegt werden Verantwortliche für die unterstützte Leistung, die Bewertung und die spätere Nutzenbestätigung. Unterschiedliche Interessen und unverzichtbare Mindestanforderungen bleiben sichtbar. Ergebnis ist ein abgestimmter Wertauftrag mit klaren Systemgrenzen, überprüfbaren Wirkungszielen und benannten Entscheidungsträgern.
