Gefährdungsbeurteilung zum Thema „Wertorientiertes Facility Management
Wertorientiertes Facility Management (FM) geht über die reine Kostensenkung oder Betriebsoptimierung hinaus. Es betrachtet den gesamten Lebenszyklus von Gebäuden und Anlagen, bindet strategische Unternehmensziele ein und strebt an, Mehrwerte (z. B. höhere Mitarbeiterzufriedenheit, verbessertes Image, gesteigerte Produktivität) zu generieren. In diesem Kontext spielt Arbeitssicherheit eine zentrale Rolle, da Investitionen in ein sicheres, gesundes und funktionales Arbeitsumfeld direkten Mehrwert schaffen können: geringere Unfallkosten, höhere Motivation, besseres Arbeitgeberimage. Eine Gefährdungsbeurteilung für wertorientiertes Facility Management ist zwingend, weil Veränderungsmaßnahmen in Prozessen, Anlagen und Organisationsstrukturen stets Arbeitssicherheitsaspekte berühren. Eine Gefährdungsbeurteilung nach ArbSchG und BetrSichV dient dazu, Risiken (z. B. neue Verfahren, bauliche Änderungen, digitale Lösungen) früh zu erkennen, geeignete Maßnahmen (technisch, organisatorisch, personell) zu definieren und so Unfälle sowie Reputations- und Wertverluste zu vermeiden. Werden Sicherheitsziele in die FM-Strategie eingebunden und regelmäßig überprüft, entsteht ein integratives, wertschöpfendes FM-System, das die Arbeitsbedingungen optimiert, Rechtssicherheit gewährleistet und zum Gesamtunternehmenserfolg beiträgt.
Ziel des wertorientierten FM ist es, langfristige und ganzheitliche Werte zu schaffen – sowohl monetär (z. B. Asset-Value, Vermeidung von Ausfallkosten) als auch qualitativ (Mitarbeitergesundheit, Nachhaltigkeit, Image). Dabei beeinflussen Sicherheits- und Gesundheitsschutz maßgeblich den „Wert“ einer Immobilie oder Anlage. Eine Gefährdungsbeurteilung stellt sicher, dass alle Risiken im Arbeitsumfeld identifiziert, minimiert und damit Wertverluste (z. B. durch Unfälle, Rufschädigung) oder Opportunitätskosten (z. B. Fehlzeiten, Qualitätsmängel) reduziert werden.
Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG)
§5\S 5 ArbSchG verpflichtet Arbeitgeber, für alle Tätigkeiten eine Gefährdungsbeurteilung durchzuführen. Im Kontext FM umfasst dies u. a. Gebäude, technische Anlagen, Dienstleistungen, Logistik und Infrastruktur.
Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)
Regelt den sicheren Einsatz von Arbeitsmitteln. Wenn im Wertorientierten FM Arbeitsmittel (z. B. Maschinen, Infrastruktur, digitale Tools) neu eingeführt oder modernisiert werden, ist eine GBU erforderlich.
Bei Einsatz von Reinigungs- und Wartungschemikalien, bei Fremdfirmenleistungen etc. spielt die GBU eine wesentliche Rolle für den Schutz von Mitarbeitenden.
DIN EN ISO 41000 (Facility Management)
Stellt eher die Prozesse und Strukturen für ein professionelles FM dar, jedoch kann die GBU nahtlos an die dort definierten Managementzyklen (Plan-Do-Check-Act) anknüpfen.
Fazit
Rechts- und Normgrundlagen ermöglichen, dass Arbeitssicherheit als integraler Bestandteil eines wertorientierten FM verstanden wird – die GBU bildet den methodischen Unterbau.
Risikominimierung und Werterhalt
Unfälle, Ausfälle oder Sicherheitsvorfälle führen zu Kosten (Arzt- und Reha-Kosten, Produktionsstopps, Regress) und schaden dem Image. Eine GBU reduziert diese Risiken effektiv und trägt damit zum Werterhalt von Assets bei.
Nachhaltigkeit und Reputation
Ein betriebliches Umfeld, das Sicherheit und Gesundheit priorisiert, steigert Mitarbeiterzufriedenheit und Attraktivität als Arbeitgeber.
Gerade bei Green-Building-Konzepten oder Zertifizierungen (z. B. LEED, DGNB) kann Arbeitsschutz ein Qualitätsmerkmal sein.
Optimierte Prozesse
Die GBU deckt Ineffizienzen (z. B. unnötige Umwege, Gefahrenzonen) auf und fördert ergonomische oder logistische Verbesserungen – was den Wertbeitrag des FM steigert.
Compliance und Haftungsvermeidung
Verletzungen von Arbeitsschutzvorschriften gefährden den Betrieb (Behördenauflagen, Bußgelder). Die GBU stellt sicher, dass gesetzliche Pflichten eingehalten und Haftungsrisiken minimiert werden.
Umbauten und Revitalisierungen
Wenn Gebäude modernisiert werden, entstehen neue Risiken (Baustellen, paralleler Publikumsverkehr). Eine GBU klärt, wie man Umbauten sicher gestaltet (Abtrennungen, Lärmschutz, Staubschutz).
Nachhaltige Energie- und Abfallkonzepte
Einführung neuer Energiesparsysteme (Wärmepumpen, Solar, BHKW) oder Abfalllogistik (Trenn- und Recyclingsysteme) kann neue technische, chemische oder ergonomische Gefahren generieren.
GBU sichert, dass Mensch-System-Schnittstellen ergonomisch und sicher sind (z. B. Vermeidung von plötzlichen Türbewegungen).
Veränderte Arbeitsformen (z. B. New Work)
Shared-Desk-Konzepte, flexible Raumnutzung: potenzielle Verkabelungs- und Verkehrswege-Risiken, psychosoziale Belastungen (z. B. Lärm, Stress).
Fremdfirmen und Outsourcing
Wertorientiertes FM setzt häufig auf externe Dienstleister. Fehlende Abstimmung kann zu Sicherheitslücken, Unfällen, Haftungskonflikten führen (Fremdfirmenmanagement).
DIN EN ISO 41000 (Facility Management – Managementsysteme)
Beschreibt einen strukturierten Ansatz für FM. Die Integration von Arbeitsschutz und GBU kann hier als Teil der Managementanforderungen gelten.
ISO 45001 (Arbeitsschutzmanagementsystem)
Bei einem integrierten Ansatz (Umwelt, Qualität, Arbeitsschutz, FM) lässt sich die GBU nahtlos in die betrieblichen Prozesse einbinden.
DGUV Vorschrift 1 „Grundsätze der Prävention
Generische Pflicht zur Gefährdungsermittlung und Umsetzung von Schutzmaßnahmen für alle Arbeitsbereiche.
Branchenspezifische Vorschriften
z. B. BetrSichV, GefStoffV, Baurecht, je nachdem, welche Anlagen und Prozesse das wertorientierte FM implementiert (Klimaanlagen, Photovoltaik, Smart-Building-Systeme etc.).
Analyse der FM-Strategie und Ziele
Welche Value-Added-Leistungen sind geplant? (z. B. Green Building, flexible Workspaces, Digitalisierungsinitiativen)
Wo entstehen potenziell neue Gefahrenquellen oder Veränderungen in bestehenden Prozessen?
Organisatorisch: Zeitfenster für Umbau/Wartung, Permit-to-work-Verfahren, Schulungen, klare Verantwortlichkeiten, Abgrenzung sauber/schmutzig.
Personell: Unterweisungen, PSA, Feedbackkultur (Meldung von Mängeln), Einarbeitung in neue Technologien.
Dokumentation
Nach § 6 ArbSchG: GBU-Ergebnisse schriftlich oder elektronisch, Verantwortungen, Prüftermine, Verfahrensanweisungen.
Anknüpfung an Kennzahlen (z. B. Ausfallzeiten, Unfallstatistik) → Reporting im Rahmen der wertorientierten FM-Kennzahlensysteme.
Überprüfung und Aktualisierung
Regelmäßig, z. B. jährlich oder nach signifikanten Änderungen (neues Asset, neue Technologie, Prozessumstellung).
Integration in FM-Audits, Management-Reviews oder ISO 45001/14001-Audits.
Verbindung von Arbeitsschutz und Wirtschaftlichkeit
GBU kann Risiken frühzeitig erkennen (z. B. teure Ausfallzeiten, Reparaturen), so dass man proaktiv investieren kann, statt später Schadenskosten zu zahlen.
Verkürzt ROI (Return on Investment) für Investitionen in sicherheitsorientierte Maßnahmen.
Stakeholder-Einbeziehung
Für Akzeptanz und Innovation: Mitarbeitende, Betriebsrat, externe Experten, potenziell Versicherer oder Behörden frühzeitig in GBU-Prozesse einbinden → abteilungsübergreifende Planung.
Digitale Tools und CAFM
Computer-Aided Facility Management (CAFM) kann GBU-relevante Daten (Wartungstermine, Störmeldungen, Schulungsstände) verwalten und so wertorientierte Entscheidungen ermöglichen.
Sicherheitskultur
Ein positives und ganzheitliches Sicherheitsverständnis im Betrieb fördert wertorientierte FM-Ziele, da alle Mitarbeitenden aktiv zur Werterhaltung des Unternehmens beitragen.
Reporting und Kommunikation
Arbeitsschutz-Kennzahlen (z. B. Unfallquote, Beinaheunfälle, PSA-Nutzung) in die FM-Reportingstrukturen integrieren.
So zeigt man sichtbar den Beitrag zum Unternehmenserfolg (weniger Ausfall, mehr Zufriedenheit, stabiler Betrieb).